Unsere Aktien werden in Form von Inhaberaktien im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Scale gehandelt. Damit finden die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) keine Anwendung. Dies führt zu einer geringeren Transparenz des Anteilsbesitzes, da nach § 20 AktG nur ein Anteilsbesitz von mehr als 25 % der Aktien offengelegt werden muss.
Es besteht also keine Pflicht gemäß §33ff WpHG nach der derjenige, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem inländischen Emittenten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen hat.