Veganz Group AG: Bekanntmachung über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen
Nov 17, 2021 8:28 PM
Veganz Group AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
WEDER ZUR DIREKTEN NOCH INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE DIESER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG. 17. November 2021 Veganz Group AG Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 4 lit. (b) und Abs. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") und gemäß Art. 6 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen Im Anschluss an die Vor-Stabilisierungs-Mitteilung vom 19. Oktober 2021 hat der nachstehend genannte Stabilisierungsmanager der Veganz Group AG, Berlin, Deutschland, (Ansprechpartner: Alexandra Vázquez Bea; Telefon: +49 (0) 30 2936378 0) mitgeteilt, dass Kursstabilisierungen (im Sinne von Art. 3 Abs. 2 lit. (d) der Marktmissbrauchsverordnung) in Bezug auf das Angebot der folgenden Wertpapiere, wie nachstehend angegeben, vorgenommen wurden:
WICHTIGE HINWEISE Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken. Sie darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, eines jeden Bundesstaates der Vereinigten Staaten und des District of Columbia, "Vereinigte Staaten"), Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden. Diese Bekanntmachung enthält kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren der Veganz Group AG ("Gesellschaft") und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft ("Wertpapiere") in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Die Wertpapiere dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten stattfinden. Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung registriert. Wertpapiere dürfen weder in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan noch an Staatsangehörige, Einwohner oder Bürger der Vereinigten Staaten, Australiens, Kanadas oder Japans oder auf deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden.
17.11.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Veganz Group AG |
Warschauer Straße 32 | |
10243 Berlin | |
Deutschland | |
Internet: | https://veganz.de/ |
ISIN: | DE000A3E5ED2 |
WKN: | A3E5ED |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Scale), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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